2011 -
Die Digitalisierung zahlreicher Vorgänge und insbesondere die zunehmende Erfassung von Videodaten werfen Fragen hinsichtlich Privatsphäre und Datenschutz auf. Um diesen berechtigten Anliegen entgegenzukommen und die Akzeptanz der betroffenen Technologien zu steigern, entwickeln wir auch Konzepte, um Datenschutzvorgaben technisch durchzusetzen. Die Idee dieses Privacy-by-Design-Ansatzes ist, dass Systeme analog dem »need to know«-Prinzip dem Nutzer bestimmte Informationen gezielt vorenthalten bzw. sie nur im klar definierten Bedarfsfall preisgeben. So bringen wir Überwachungssysteme dazu, bestimmte räumliche Bereiche grundsätzlich auszublenden (auf Basis präziser Positions- und Blickrichtungsdaten der Kameras) – oder im Pflegekontext Bilder vom Personal (sofern entsprechend markiert) durch Hintergrundbilder zu ersetzen, wenn es nur darum geht, Patienten im Blick zu behalten.
Körperposen- und Aktivitätserkennung mithilfe digitaler Abstraktion der aufgenommenen Personen bieten – perspektivisch – noch weitergehende Möglichkeiten: Dann kann die Ansicht des Krankenhaus-Korridors auf dem Überwachungsmonitor ganz schwarz bleiben, solange der Algorithmus nicht einen Sturz bzw. eine am Boden liegende Person detektiert. Und die Livebilder öffentlicher Plätze können im Lagezentrum der Polizei verpixelt werden, solange das System nicht verdächtige, auf Straftaten hindeutende Bewegungsmuster erkennt.